AGB und Impressum
Allgemeine Vertragsbedingungen für Aussteller
1. Leistungsgegenstand
Die Veranstalterin Zaiser & Schäfer GbR erbringt als Vertragsleistung ausschließlich die
Vermietung einer oder mehrerer Vitrinen an den jeweiligen Teilnehmer im Rahmen der
Messe „Raritäten Hamburg 2025“ im Zeitraum 19.07.2025 und 20.07.2025.
Die Veranstalterin gewährt weder eine bestimmte Zahl an Besuchern der Messe noch einen
bestimmten zu erzielenden Umsatz durch den Teilnehmer im Rahmen der Messe.
Leistungsgegenstand ist allein die Möglichkeit für den Teilnehmer, mit etwaigen Besuchern
der Messe möglicherweise Umsätze zu erzielen.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Anmietung einer oder mehrerer Vitrinen und / oder
Ausstellungsfläche nach laufendem Meter, die in den Messeräumen aufgestellt sind bzw.
zugeteilt werden. Es handelt sich um übliche Vitrinen zur Präsentation aus Glas in einem
Metallrahmen, die durch ein Schloss verschließbar sind. Jeder Teilnehmer erhält für die
Dauer der Messe einen Schlüssel für das Schloss der von ihm angemieteten Vitrine.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während einer etwaigen vorübergehenden Abwesenheit
vom Messestand die von ihm gemietete Vitrine zu verschließen.
Jeder Teilnehmer ist weiter verpflichtet, keine von ihm angebotenen Waren außerhalb der
von ihm angemieteten Vitrine zu lagern.
Bei Beendigung der Messe ist der Schlüssel an einen Vertreter des Veranstalters
zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe, wird für diesen Fall eine pauschale Entschädigung
von 75,00 EUR vereinbart.
3.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm angemietete Vitrine bei Beendigung des
jeweiligen Messetages vollständig zu räumen und seine Waren aus den Messeräumen zu
entfernen.
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Eine Bewachung etwaiger in den Messeräumen verbleibender Ware erfolgt durch den
Veranstalter nicht. Jeder Teilnehmer hat aber die Möglichkeit, durch einen gesondert
abzuschließenden Vertrag mit der Firma PROSEGUR eine vorübergehende gesicherte
Einlagerung der von ihm angebotenen Waren auf eigene Kosten durch die PROSEGUR zu
vereinbaren.
Bei Abschluss eines solches Vertrages ist die Veranstalterin weder Vertragspartei noch
haftet sie für etwaige Pflichtverletzungen der PROSEGUR.
4.
Bei Abschluss eines Mietvertrages mit der Veranstalterin weist die Veranstalterin den
Teilnehmern eine oder mehrere Vitrinen zur Nutzung während der Messe zu. Ein Anspruch
auf Zuweisung einer bestimmten Vitrine oder eine Vitrine in einer bestimmten Lage oder
Standort besteht nicht. Mietet der Teilnehmer eine Fläche nach laufendem Meter an,
besteht auch hier kein Anspruch aus Zuweisung einer bestimmten Fläche.
5.
Die Messe dient ausschließlich der Möglichkeit zur Veräußerung von Markenware. Das
Anbieten oder Verkaufen von Fälschungen, Plagiaten oder Waren, deren Herstellung oder
Verkauf gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt, ist verboten.
Sollte ein Verstoß gegen diese Bestimmung festgestellt werden, ist der Veranstalter
berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und dem Teilnehmer die weitere Teilnahme
an der Messe zu verweigern.
6.
Der Zugang zu den Messeräumen ist den Anbietern ab 07.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr
abends möglich. Die Messe selber beginnt um 07.00 Uhr morgens und endet um 18.00 Uhr
abends.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für eine durchgehende Besetzung des von ihm
angemieteten Messestandes bzw. der von ihm angemieteten Vitrine zu sorgen.
7. a. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für das Risiko des Diebstahls oder Abhandenkommens
angebotener Waren. Dem Aussteller wird dringend empfohlen, eine Versicherung in
ausreichender Höhe selbst abzuschließen.
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7. b.
Der Veranstalter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen. Das gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
In diesem Fall sind aber Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf den bei
Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Dasselbe gilt für etwaige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
8. a. Zahlung der Miete
Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des insgesamt vereinbarten Entgelts Miete ist mit
Abschluss des Vertrages fällig, der Rest bis 21 Tage vor Beginn der Messe. Sofern eine
Zahlung der weiteren 50 % nicht bis spätestens 21 Tagen vor Beginn der Messe beim
Veranstalter eingeht, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an der
Messe zu verweigern.
8. b.
Ist in diesem Fall dem Veranstalter die anderweitige Vermietung der Standfläche nicht mehr
möglich, so bleibt der Aussteller zur vollen Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete
verpflichtet.
9.
Die Veranstalterin ist an dem Abschluss von Verträgen zwischen einem Aussteller und
einem Besucher der Messe nicht beteiligt. Für den Inhalt derartiger Verträge und sie sich
daraus ergebenden Rechtsfolgen ist allein der jeweilige Aussteller verantwortlich.
Jeder Aussteller ist allein für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften bei der
Abrechnung gegenüber seinen Kunden verantwortlich, insbesondere auch für die
Einhaltung aller steuerrechtlichen Vorgaben.
Die Veranstalterin ist insoweit nicht für den Aussteller tätig.
10.
Die Standmiete ist auch zu zahlen, wenn der Aussteller die Teilnahme an der Messe absagt
oder ohne Absage an der Messe nicht teilnimmt.
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11. Schlussbestimmungen
a.
Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
b.
Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstalterin.
c.
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
d.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder durch einen
nachträglich eintretenden Umstand unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit des
Vertrages hiervon ihm Übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt nach dem Willen der Parteien dann
eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten,
sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Dasselbe gilt für Lücken dieses
Vertrages.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher
1.
Für alle zwischen einem Besucher der Messe und dem Veranstalter der Messe
abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Der Besucher erklärt sich mit der Geltung dieser AGB
einverstanden.
2.
Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Onlinebestellung des Kunden durch den
Veranstalter zustande.
3.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Besuchers nachträglich zu stornieren
(einseitiges Rücktrittsrecht), falls der Besucher gegen vom Veranstalter aufgestellte
Bedingungen verstößt.
4.
Der Veranstalter haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist
unbeschränkt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) infolge einfacher
Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht wurden.
Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des
Veranstalters.
Für das Verhalten sonstiger Personen haftet der Veranstalter unter keinem rechtlichen
Gesichtspunkt.
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5.
Die bestellten Tickets können nicht umgetauscht werden.
Wird die Veranstaltung abgesagt, kann der Ticketinhaber die Transaktion rückgängig
machen, indem er das Originalticket an den Veranstalter zurückgibt.
Das gilt nicht in Fällen höheren Gewalt, bei denen eine Erstattung der Tickets nicht erfolgt,
sondern ausschließlich, wenn die Absage der Veranstaltung auf ein dem Veranstalter
zurechenbares Verhalten zurückzuführen ist.
6.
Das vom Veranstalter ausgestellte Ticket ist nicht übertragbar. Der Verkauf oder die
Veräußerung aus sonstigen Gründen ist unzulässig und führt zur Sperrung des Tickets.
Verstöße gegen diese Regelungen führen zur Ungültigkeit des Tickets.
7.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieser AGB in Kraft und wird die unwirksame oder unwirksam
gewordene Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
8.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist, soweit
gesetzlich zulässig, Hamburg.