AGB und Impressum

Allgemeine Vertragsbedingungen für Aussteller

1. Leistungsgegenstand

Die Veranstalterin Zaiser & Schäfer GbR erbringt als Vertragsleistung ausschließlich die

Vermietung einer oder mehrerer Vitrinen an den jeweiligen Teilnehmer im Rahmen der

Messe „Raritäten Hamburg 2025“ im Zeitraum 19.07.2025 und 20.07.2025.

Die Veranstalterin gewährt weder eine bestimmte Zahl an Besuchern der Messe noch einen

bestimmten zu erzielenden Umsatz durch den Teilnehmer im Rahmen der Messe.

Leistungsgegenstand ist allein die Möglichkeit für den Teilnehmer, mit etwaigen Besuchern

der Messe möglicherweise Umsätze zu erzielen.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Anmietung einer oder mehrerer Vitrinen und / oder

Ausstellungsfläche nach laufendem Meter, die in den Messeräumen aufgestellt sind bzw.

zugeteilt werden. Es handelt sich um übliche Vitrinen zur Präsentation aus Glas in einem

Metallrahmen, die durch ein Schloss verschließbar sind. Jeder Teilnehmer erhält für die

Dauer der Messe einen Schlüssel für das Schloss der von ihm angemieteten Vitrine.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während einer etwaigen vorübergehenden Abwesenheit

vom Messestand die von ihm gemietete Vitrine zu verschließen.

Jeder Teilnehmer ist weiter verpflichtet, keine von ihm angebotenen Waren außerhalb der

von ihm angemieteten Vitrine zu lagern.

Bei Beendigung der Messe ist der Schlüssel an einen Vertreter des Veranstalters

zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe, wird für diesen Fall eine pauschale Entschädigung

von 75,00 EUR vereinbart.

3.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm angemietete Vitrine bei Beendigung des

jeweiligen Messetages vollständig zu räumen und seine Waren aus den Messeräumen zu

entfernen.

2

Eine Bewachung etwaiger in den Messeräumen verbleibender Ware erfolgt durch den

Veranstalter nicht. Jeder Teilnehmer hat aber die Möglichkeit, durch einen gesondert

abzuschließenden Vertrag mit der Firma PROSEGUR eine vorübergehende gesicherte

Einlagerung der von ihm angebotenen Waren auf eigene Kosten durch die PROSEGUR zu

vereinbaren.

Bei Abschluss eines solches Vertrages ist die Veranstalterin weder Vertragspartei noch

haftet sie für etwaige Pflichtverletzungen der PROSEGUR.

4.

Bei Abschluss eines Mietvertrages mit der Veranstalterin weist die Veranstalterin den

Teilnehmern eine oder mehrere Vitrinen zur Nutzung während der Messe zu. Ein Anspruch

auf Zuweisung einer bestimmten Vitrine oder eine Vitrine in einer bestimmten Lage oder

Standort besteht nicht. Mietet der Teilnehmer eine Fläche nach laufendem Meter an,

besteht auch hier kein Anspruch aus Zuweisung einer bestimmten Fläche.

5.

Die Messe dient ausschließlich der Möglichkeit zur Veräußerung von Markenware. Das

Anbieten oder Verkaufen von Fälschungen, Plagiaten oder Waren, deren Herstellung oder

Verkauf gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt, ist verboten.

Sollte ein Verstoß gegen diese Bestimmung festgestellt werden, ist der Veranstalter

berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und dem Teilnehmer die weitere Teilnahme

an der Messe zu verweigern.

6.

Der Zugang zu den Messeräumen ist den Anbietern ab 07.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr

abends möglich. Die Messe selber beginnt um 07.00 Uhr morgens und endet um 18.00 Uhr

abends.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für eine durchgehende Besetzung des von ihm

angemieteten Messestandes bzw. der von ihm angemieteten Vitrine zu sorgen.

7. a. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für das Risiko des Diebstahls oder Abhandenkommens

angebotener Waren. Dem Aussteller wird dringend empfohlen, eine Versicherung in

ausreichender Höhe selbst abzuschließen.

3

7. b.

Der Veranstalter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen. Das gilt nicht für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

In diesem Fall sind aber Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf den bei

Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Dasselbe gilt für etwaige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

8. a. Zahlung der Miete

Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des insgesamt vereinbarten Entgelts Miete ist mit

Abschluss des Vertrages fällig, der Rest bis 21 Tage vor Beginn der Messe. Sofern eine

Zahlung der weiteren 50 % nicht bis spätestens 21 Tagen vor Beginn der Messe beim

Veranstalter eingeht, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an der

Messe zu verweigern.

8. b.

Ist in diesem Fall dem Veranstalter die anderweitige Vermietung der Standfläche nicht mehr

möglich, so bleibt der Aussteller zur vollen Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete

verpflichtet.

9.

Die Veranstalterin ist an dem Abschluss von Verträgen zwischen einem Aussteller und

einem Besucher der Messe nicht beteiligt. Für den Inhalt derartiger Verträge und sie sich

daraus ergebenden Rechtsfolgen ist allein der jeweilige Aussteller verantwortlich.

Jeder Aussteller ist allein für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften bei der

Abrechnung gegenüber seinen Kunden verantwortlich, insbesondere auch für die

Einhaltung aller steuerrechtlichen Vorgaben.

Die Veranstalterin ist insoweit nicht für den Aussteller tätig.

10.

Die Standmiete ist auch zu zahlen, wenn der Aussteller die Teilnahme an der Messe absagt

oder ohne Absage an der Messe nicht teilnimmt.

4

11. Schlussbestimmungen

a.

Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des

UN-Kaufrechts.

b.

Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstalterin.

c.

Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

d.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder durch einen

nachträglich eintretenden Umstand unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit des

Vertrages hiervon ihm Übrigen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt nach dem Willen der Parteien dann

eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten,

sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Dasselbe gilt für Lücken dieses

Vertrages.




Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher


1.

Für alle zwischen einem Besucher der Messe und dem Veranstalter der Messe

abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Der Besucher erklärt sich mit der Geltung dieser AGB

einverstanden.

2.

Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Onlinebestellung des Kunden durch den

Veranstalter zustande.

3.

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Besuchers nachträglich zu stornieren

(einseitiges Rücktrittsrecht), falls der Besucher gegen vom Veranstalter aufgestellte

Bedingungen verstößt.

4.

Der Veranstalter haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte

Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist

unbeschränkt.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) infolge einfacher

Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich beschränkt auf den Ersatz des

vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit

verursacht wurden.

Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen

oder beschränkt ist, gilt die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des

Veranstalters.

Für das Verhalten sonstiger Personen haftet der Veranstalter unter keinem rechtlichen

Gesichtspunkt.

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5.

Die bestellten Tickets können nicht umgetauscht werden.

Wird die Veranstaltung abgesagt, kann der Ticketinhaber die Transaktion rückgängig

machen, indem er das Originalticket an den Veranstalter zurückgibt.

Das gilt nicht in Fällen höheren Gewalt, bei denen eine Erstattung der Tickets nicht erfolgt,

sondern ausschließlich, wenn die Absage der Veranstaltung auf ein dem Veranstalter

zurechenbares Verhalten zurückzuführen ist.

6.

Das vom Veranstalter ausgestellte Ticket ist nicht übertragbar. Der Verkauf oder die

Veräußerung aus sonstigen Gründen ist unzulässig und führt zur Sperrung des Tickets.

Verstöße gegen diese Regelungen führen zur Ungültigkeit des Tickets.

7.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die

übrigen Bestimmungen dieser AGB in Kraft und wird die unwirksame oder unwirksam

gewordene Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck

der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

8.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist, soweit

gesetzlich zulässig, Hamburg.

Raritäten Hamburg

mail@raritaeten.hamburg

Theodor Storm Ring 23
24610 Trappenkamp

Zaiser & Schäfer GbR

Finanzamt: Bad Segeberg, Steuernummer 11/285/00645, USt-IdNr.: DE453761415

Geschäftsführer: Alexander Zaiser, Simon P. Schäfer

Raritäten Hamburg

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Theodor Storm Ring 23
24610 Trappenkamp

Zaiser & Schäfer GbR

Finanzamt: Bad Segeberg, Steuernummer 11/285/00645, USt-IdNr.: DE453761415

Geschäftsführer: Alexander Zaiser, Simon P. Schäfer

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Geschäftsführer: Alexander Zaiser, Simon P. Schäfer